Die Beschränkung eines öffentlichen Auftragsgegenstandes auf Open Source Software kann vergaberechtlich nicht nur zulässig, sondern unter bestimmten Bedingungen sogar geboten sein. Das ist der Tenor eines neuen Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.
Zulässig ist demnach eine auf Open Source-Modelle beschränkte Ausschreibung sowohl im Bereich des EU-Kartellvergaberechts, als auch im Bereich des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder. Zusammenfassend heißt es im Gutachten:
„Im Ergebnis ist eine Beschränkung auf Open Source Software vergaberechtlich zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt, verhältnismäßig und transparent begründet ist. Unzulässig ist hingegen eine rein pauschale oder politisch motivierte Festlegung ohne konkreten Bezug zum Auftragsgegenstand. Die Entscheidung für oder gegen Open Source Software muss daher stets einzelfallbezogen, marktorientiert und unter sorgfältiger Dokumentation der maßgeblichen Erwägungen erfolgen.“ (S. 17)
Letzteres beschreibt nur übliche vergaberechtliche Anforderungen. Aber die Beschränkung auf Open Source kann auch geboten sein, um ein sogenanntes Vendor Lock-in zu vermeiden, also eine Abhängigkeit von einem bestimmten Anbieter, die aus der Vergabe des Auftrags resultiert. Bei proprietären Produkten können das beispielsweise Support- oder Upgrade-Verpflichtungen sein, die nur dieser Anbieter ausführen kann. Nach der jüngeren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss ein öffentlicher Auftraggeber aber bereits bei der Erstvergabe berücksichtigen, ob die Beschaffungsentscheidung zukünftige, wettbewerbsbeschränkende Abhängigkeiten begründet. Und umgekehrt: Die Vermeidung eines Vendor Lock-ins kann die Beschränkung der Ausschreibung auf Open Source sachlich begründen:
„Durch die Entscheidung zur Nutzung von Open Source Software bereits bei der Erstvergabe kann der öffentliche Auftraggeber von Anfang an das Entstehen einer Ausschließlichkeitssituation in Form eines ‚Vendor Lock-ins‘ mit den daraus folgenden Mehrkosten und Nachweispflichten bei Folgevergaben verhindern.“ (S. 15)
Ein Grund mehr, sich für Open Source-Lösungen wie ILIAS zu entscheiden. Und das nicht nur im öffentlichen Dienst. (Dr. Volker Pesch, KPG)